alt

Klasse L

Umfasst Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke bestimmt sind und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, in Kombination mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h, haben.