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Klasse D

Umfasst Kraftwagen zur Personenbeförderung (Kraftomnibusse) mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Hinter diesen Kraftwagen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Voraussetzung:

Mindestalter 24 Jahre
Vorbesitz des Führerscheins Klasse B