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Klasse CE

Umfasst Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzung:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz des Führerscheins Klasse C

Besonderheiten:
Werden die Fahrzeuge im gewerblichen Verkehr eingesetzt, gelten für diese Transporte die EU-Sozialvorschriften mit dem Mindestalter von 21 Jahren (VO-EWG Nr. 3820/85 bzw. AETR). Davon kann abgewichen werden, wenn eine Befähigung als Berufskraftfahrer nachgewiesen wird (d. h. ab 18 Jahren).