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Weiterbildung Berufskraftfahrer

Bus- und Lkw-Fahrer müssen eine regelmäßige Weiterbildung von mindestens 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen, wobei diese in mehreren Einheiten zu mindestens 7 Stunden á 60 Minuten zulässig ist.

§5 Abs. 1 BKrFQG besagt, dass die erste Weiterbildung fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifizierung abzuschließen ist. Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2008 im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D/DE waren, muss die erste Weiterbildung zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 abgeschlossen sein. Für Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse C/CE liegen die Stichtage jeweils ein Jahr später

Endet die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis nach diesen Stichtagen, darf die Frist für die Weiterbildung um bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden. Busfahrer müssen aber spätestens zum 09.09.2015 die Weiterbildung nachweisen, Lkw-Fahrer zum 09.09.2016. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist und nur innerhalb Deutschlands gefahren wird.

Danach besteht für jeden Fahrer die Pflicht der Weiterbildung, die alle 5 Jahre gegenüber der Führerscheinstelle nachgewiesen werden muss. erfolgt dies nicht, verliert die Fahrerlaubnis die Gültigkeit.

Hinweis:

Die in Deutschland geltenden Fristen stehen im Einklang mit der EU-Richtlinie. Einige EU-Mitgliedstaaten haben jedoch deutlich kürzere Fristen (Frankreich z.B. im Güterkraftverkehr bis 2012) festgesetzt. Um jedoch sicher zu sein, sollten Fahrer, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden, spätestens bis zum 09.09.2013 bzw. 09.09.2014 die Weiterbildung absolviert haben und den Eintrag der Kennzahl „95“ in ihrem Führerschein vorweisen können.

Die dafür entwickelten Module sollen für die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise dienen. Am Ende jedes Moduls wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Alle 5 Teilnahmebescheinigungen dienen als Vorlage bei der Führerscheinstelle, um sich die Schlüsselzahl „95“ eintragen zu lassen.

Eine Prüfung erfolgt nicht.

Termine: nach Vereinbarung

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