Umfasst:
Fahrzeugkombinationen (Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger) mit mehr als 3500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Fahrzeugkombinationen (Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger), bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist und die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.
Fahrzeugkombinationen (Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger), bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt.
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz des Führerscheins Klasse B.
Besonderheiten:
Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t zuzüglich Gesamtmasse einschließlich Anhänger.