Umfasst Kraftwagen – außer Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Für das Mitführen von Anhänger gilt Folgendes:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt mehr als 750 kg,
ist aber nicht größer als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs,
die Gesamtmasse der Kombination ist nicht größer als 3500 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist größer als 750 kg und größer als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs