Umfasst Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Voraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre
Besonderheiten:
Bis zum 18. Lebensjahr beschränkt auf 80 km/h. Fahrzeit wird angerechnet beim Führerschein auf Probe / bei späterer Erweiterung auf Klasse A nur noch 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt (à 45 Minuten).