Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/h.
Es entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung gegenüber
Klasse A.
Voraussetzung:
Mindestalter: 25 Jahre