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Klasse A-begrenzt

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Besonderheiten:
Die ersten zwei Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.