Aufbauseminar für Punkteauffällige (Punkteabbau)
Das Punktesystem
Alle Verstöße, die so schwerwiegend sind, dass sie im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen sind, werden mit Punkten bewertet. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelsatz von weniger als 40,-€ geahndet werden, sind nicht in Flensburg registriert. Für sie gibt es daher auch keine Punkte.
Zur Teilnahme an den Aufbauseminaren für Punkteauffällige sind Kraftfahrer verpflichtet, die auf Grund wiederholter Verstöße im Straßenverkehr 14 oder mehr Punkte angesammelt haben.
Daneben können Kraftfahrer, die noch keine 14 Punkte erreicht haben, freiwillig an einem Aufbauseminar für die genannte Gruppe teilnehmen. Bei einem Stand von nicht mehr als 13 Punkten werden 2, bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten 4 Punkte abgezogen.
Der Besuch eines Seminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig. (§ 4 Abs. 4 StVG).
Die Anzahl der Punkte muss beim Seminar nachgewiesen werden.
Die Punkte-Regelung:
8 Punkte: Der Fahrerlaubnisinhaber erhält von der Behörde eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Nimmt er bis zum Punktestand von 8 an ASP teil, erhält er 4 Punkte Rabatt.
9-13 Punkte: Bei diesem Punktestand erhält man für eine freiwillige Teilnahme an ASP nur noch 2 Punkte Rabatt. Es empfiehlt sich also dringend, spätestens bei 8 gesammelten Punkten an ASP teilzunehmen, um den vollen Rabatt zu retten.
14-17 Punkte: Wer bis hierhin schon an ASP teilgenommen hat, erhält einen Hinweis auf die Möglichkeit einer individuellen verkehrspsycholgischen Beratung, für die es 2 Punkte Rabatt gibt. Wer noch nicht an ASP teilgenommen hat, wird jetzt dazu verpflichtet, aber: Nun gibt es für ihn keinen Rabatt mehr.
18 oder mehr Punkte: Bei diesem Punktestand wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann. 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde stellen. Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese Prüfungen gefordert.
Die Anmeldung erfolgt in der Fahrschule.